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   OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 UF 208/06   

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https://dejure.org/2007,10152
OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 UF 208/06 (https://dejure.org/2007,10152)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2007 - 9 UF 208/06 (https://dejure.org/2007,10152)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 9 UF 208/06 (https://dejure.org/2007,10152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Durchführung einer beabsichtigten Berufung gegen eine Ehescheidung im Hinblick auf ein angebliches Nichtscheitern der Ehe sowie das Vorliegen eines Härtefalls; Scheitern einer Ehe im Hinblick auf eine 3-jährige Trennungszeit; ...

  • fr-blog.com

    Härteklausel bei der Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehescheidung - Herzkrankheit, hohes Alter und seelische Belastungen als Härtegrund

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Senior will sich nicht scheiden lassen - Krankheit und Alter stellen keine "besondere Härte" dar, die eine Scheidung unzumutbar macht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung trotz Furcht vor dem Alleinsein und fehlender Hilfe durch anderen Ehegatten - Härtefallregelung des § 1568 BGB greift nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 582
  • MDR 2007, 527
  • FamRZ 2007, 1888
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 16.02.1989 - 2 UF 648/86

    Scheitern einer Ehe aufgrund einer nicht mehr bestehenden Lebensgemeinschaft der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 UF 208/06
    Die Verweigerung der Scheidung muss sich daher als einziges Mittel darstellen, um den die Scheidung ablehnenden Ehegatten vor einer für ihn sonst entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren (OLG Hamm, FamRZ 1989, 1188, 1189).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1999 - 2 UF 112/97

    Scheidung - Härteklausel - außergewöhnliche Umstände

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 UF 208/06
    5 Da es sich bei den Voraussetzungen der Härteklausel um Einwendungen gegen das Scheidungsrecht handelt, muss diese der Antragsgegner darlegen und beweisen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1418 f.; Schellhammer, Familienrecht nach Anspruchsgrundlagen, 4. Aufl. 2006, Rn. 255).
  • OLG Stuttgart, 19.09.1991 - 16 UF 181/91

    Scheidungssituation; Fehlreaktion des Ehegatten; Verantwortungsbereich;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 UF 208/06
    Zudem muss beachtet werden, dass er beispielsweise eine psychiatrische Mitbehandlung nach derzeitigem Stand ablehnt (vgl. das ärztliche Attest vom 31. Januar 2006, Bl. 84 d. A.) und sich dies vorwerfen lassen muss (allgemein dazu auch OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 320).
  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 77/78

    Getrenntleben bei Hilfeleistungen zu Gunsten eines hilfebedürftigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 UF 208/06
    Unabhängig davon sind beherrschbare körperliche und seelische Belastungen keine Gründe, die einen Härtefall rechtfertigen würden (BGH, FamRZ 1979, 469).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1981 - 2 UF 123/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 UF 208/06
    Zum Nachweis der unzumutbaren Härte bedarf es eines substanziierten Vortrages des Antragsgegners (OLG Zweibrücken, FamRZ 1982, 293, 294).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2008 - 9 UF 50/08

    Ehescheidung: Zerrüttungsvermutung trotz langen Zusammenlebens; psychische

    Härten, die mit Trennung und Scheidung üblicherweise einhergehen, können niemals die Anwendung des § 1568 BGB rechtfertigen (OLG Hamm FamRZ 1989, 1188/1189; erkennender Senat, FamRZ 2007, 1888, 1889.

    Das könnte dann gerade nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden, der der Scheidung entgegenstünde (vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 1992, 320; OLG Hamm NJW-RR 1990, 965/966; OLG Karlsruhe FuR 2000, 430; OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Oktober 2000, Az. 10 UF 296/00 - veröffentlicht bei juris; erkennender Senat, FamRZ 2007, 1888/1889; auch OLG Schleswig MDR 2006, 874).

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